Allgemeine Geschäftbedingungen für Vermittlungen der Agentur  SAILpoint Yachtcharter, Segeln & Reisen  e.K.

 -nachfolgend Agentur - 

Die Agentur bietet diverse Leistungen verschiedener Reiseveranstalter bzw. Charterveranstalter - nachfolgend Veranstalter (= Leistungsträger) genannt - an. Zwischen dem Kun­den (= Leis­tungs­neh­mer) und der Agentur (= Vermittler) kommt aus­schließ­­lich ein sogenannter Geschäftsbesorgungsvertrag (im Sinne des BGB § 651) zu­stande, im Rahmen dessen sich die Agentur ver­pflich­tet, die gewünschte Vermittlung ord­nungs­gemäß und sorgfältig vor­zu­neh­men. Ein Reisevertrag bzw. Mietvertrag oder Chartervertrag - nachfolgend Vertrag genannt - kommt hin­ge­gen ausschließlich mit dem jeweils für die gewünschte Reiseleistung bzw. Mietleistung oder Char­ter­leistung  - nachfolgend Leistung genannt - dem Kunden bekannten Veranstalter zu­stan­de. Ansprüche gemäß HGB § 84 sind damit ausgeschlossen. Die Agentur handelt in fremden Namen und auf fremde Rechnung. Die gewünschte Vermittlung unterliegt insbesondere nachfolgend aufgeführten Vermittlungsbedingungen der Agentur:

 (1)Abschluss des Vertrages                 Die Agentur leitet die verbindliche Anmeldung des Kunden an den ausgesuchten Veranstalter weiter. Mit Bestätigung bzw. Rechnungsstellung durch die Agentur kommt der Vertrag mit diesem Veranstalter verbindlich zustande. Dem Vertrag und der Leistung liegen ausschließlich die Bedingungen des Ver­an­stal­ters, sowie die Leis­tungs­beschreibung des Veranstalters zugrunde. Sonderwünsche stellen ausschließlich unver­bind­liche Wünsche dar. Über die Leis­tungs­be­schreibungen hinausgehende Zu­sagen bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Aufnahme in der Reisebestätigung. Die Buchungsbestätigung / Rechnung wird grundsätzlich auf den Anmeldenden (gemäß Anmeldeformular) ausgestellt, eine nachträgliche Änderung ist nicht möglich

 (2) Anzahlung    Auch wenn der Veranstalter keine oder nur eine geringere Anzahlung fordert, so hat der Kunde der Agentur mit verbindlicher Abgabe seines Buchungswunsches und nach Erhalt der Törnbestätigung / Rechnung eine An­zahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zu leisten.  

(3) Restzahlung des Reisepreises / Charterpreises                (a) Der Rest des Reisepreises / Charterpreises ist spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn zu entrichten. Die Zahlung kann nur in gesicherter Form vorgenommen werden, also mittels Überweisung oder in Bar. Wünscht der Kunde die Versendung der Unterlagen, so kann dies erst er­fol­gen, wenn der Reise­preis dem Konto der Agentur bereits gutgeschrieben wurde; in eiligen Fällen wird eine - für den Kunden kostenpflichtige - Blitz­über­weisung angeraten. (b) Nur in absoluten Ausnahmefällen ist eine Bezahlung in Bar an Bord - nach Rücksprache mit Agentur und Veranstalter - möglich.

 (4) Überweisungen     Überweisungen aller Art sind für die Agentur grundsätzlich und absolut kostenfrei zu halten; dies betrifft im Besonderen Zahlungen aus dem Ausland. Hierzu müssen auf dem Aus­lands­überweisungsformular entsprechende Vermerke bei der Entgeltregelung (= "Kosten zu Lasten des Auftraggebers") gemacht werden. Im Gegenzug erhebt die A­gentur keine Servicepauschale (für Bearbeitung, Reservierung, Buchung und deren Auslagen) mehr. Die Verwendung der vorbereiteten Überweisungsträger wird dringend empfohlen. Für Kunden im EU-Ausland sind zudem IBAN und BIC für eine einfache, sichere, schnelle und preiswerte Auslandsüberweisung angegeben.

 (5) Rücktritt durch den Veranstalter      (a) Der Veranstalter ist berechtigt jederzeit vom Vertrag zurückzutreten, solange die Anzahlung in angegebener Höhe nicht fristgerecht eingegangen ist. (b) Kommt die Buchung - z.B. wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder wegen Veranstalterstornierung nicht zustande, so werden die bis dahin geleisteten Zahlungen unverzüglich zurückerstattet.

 (6) Rücktritt durch den Kunden     (a) Kommt die Buchung aufgrund eines Verschulden des Kunden / Chartergastes (z.B. § 5a) nicht zustande, so erhebt die Agentur im Auftrag des Veranstalters eine Stornopauschale von 20% auf den Reisepreis / Charterpreis, min­destens jedoch 50 €. Ergibt sich aus den bisher geleisteten Zahlungen ein Guthaben, so wird dies unverzüglich ausgezahlt. Wurde bis zur Stornierung keine Zahlung geleistet, so werden die Stornogebühren sofort fällig.

 (7) Leistungen verschiedener Veranstalter     Wird die Agentur vom Kunden beauftragt, verschiedene Leistungen bei verschiedenen Veranstalter anzufragen und für diese zu ver­mitteln, so kommt hierdurch ein Reise­ver­trag mit der Agentur nicht zustande, auch wenn die einzelnen Leistungen auf einer gemeinsamen Rechnung aus verwaltungstechnischen Grün­den zusammengefasst werden. Die Agentur ist ausschließlich Vermittler hinsichtlich jeder einzelnen Reiseleistung. Der Kunde wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ihm aus der Aufteilung seiner Leistungen auf verschiedene Ver­anstalter auch Nachteile er­wach­sen können, da bei einer eventuellen Schlechtleistung eines Veranstalters dann Berechnungsgrundlage für eine Min­derung des Reisepreises / Charterpreises in aller Regel  nur der an diesen abgeführte Reisepreis sein wird, nicht jedoch der insgesamt für die Reise auf­ge­wen­dete Betrag, der naturgemäß deutlich höher liegen wird.

 (8) Reiseversicherung     Der Abschluss von Reiseversicherungen, insbesondere einer Reiserücktrittskostenversicherung, wird ausdrücklich empfohlen. Sollte eine Versicherung gewünscht sein, so muss der Leistungsnehmer dieses explizit auf der Anmeldung vermerken.

 (9) Haftung     Die Agentur haftet ausschließlich für die ordnungsgemäße Information, Beratung und Buchungsabwicklung (Vertrag, Rechnung, Unterlagen) im Rahmen des Geschäfts­be­sor­gungs­vertrages. Für die vom Ver­anstalter zu erbringende Leistung(en) haftet die Agentur nicht. Der Kunde hat sich insoweit ausschließlich an den Ver­anstalter zu wenden, wobei der Kunde nochmals darauf hingewiesen wird, dass etwaige Mängel in aller Regel unverzüglich vor Ort an die jeweilige Reiseleitung / Charterbasis, oder an den Veranstalter direkt bekannt zugeben sind und darüber hinaus auch Ansprüche spätestens 1 Monat nach vertraglich vorgesehenem Ende der Reise beim Veranstalter unter Angabe der aufgetretenen Mängel anzumelden sind. Die Schriftform mit Zustellnachweis (Einschreibebrief mit Rückschein) wird dringend empfohlen. Die Haftung der Agentur im Rahmen des Ge­schäfts­be­sor­gungsvertrages (im Sinne des BGB § 651) wird auf die Höhe des Reisepreises begrenzt, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz  vor­liegen. Ansprüche gemäß HGB § 84 sind daher ausgeschlossen.

(10) Mitwirkungspflicht und Törnablauf  Ein Segeltörn ist keine Beförderungsleistung oder Kreuzfahrt, sondern eine segelsportliche Veranstaltung. Der Kunde hat allein dafür Sorge zu tragen, dass er geistig und körperlich in der Lage ist, an der gebuchten Segelreise teilzunehmen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Der/die Teilnehmer stellen den Veranstalter ausdrücklich von jeglichen Ersatzansprüchen und Haftungen für direkte und indirekte Personen- und Sachschäden frei, soweit Ersatzleistungen nicht durch bestehende Versicherungen abgedeckt sind. Eine Haftung des Veranstalters für Schäden durch Dritte oder durch Eigenverschulden gilt als ausgeschlossen.

Der Verlauf des Segeltörns unterliegt Einflussfaktoren wie Wetter, Seeverhältnissen und gewissen Landestypischen Unwägbarkeiten. Liegezeiten in Häfen / Buchten oder Änderungen im Törnablauf können kurzfristig nötig sein und führen nicht zu Minderungsansprüchen. Die Teilnehmer haben dem Skipper Folge zu leisten und insbesondere bei der Beseitigung von evtl. Störungen mitzuwirken um Schäden zu vermeiden. Der Skipper ist berechtigt, Teilnehmer die den Bordfrieden erheblich stören, nach Absprache mit der Crew und einstimmiger Entscheidung, vom weiteren Törnverlauf auszuschließen. Die noch nicht in Anspruch genommenen Leistungen werden zurückgezahlt. Weitere Ansprüche bestehen nicht. Materialausfälle aufgrund technischer Defekte begründen keinen Minderungsanspruch. Eine generelle Haftung ist auf den Reisepreis beschränkt.

(11) Gerichtsstand/Anzuwendendes Recht           Sofern es sich bei den Parteien um Vollkaufleute nach deutschem Recht handelt oder für den Fall, dass der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat bzw. für den Fall, dass die im Klagewege in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsabschluß ihren  Wohnsitz  oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Stuttgart vereinbart. Als für eine Auseinandersetzung anzuwendendes Recht wird das deutsche Recht als Recht des Sitzes der Agentur vereinbart. Es gilt grundsätzlich der Inhalt und Wortlaut der deutschen Version.

 (12) Salvatorische Klausel    Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder unwirksam werden, so bleibt der Bestand des Vertrages im übrigen hiervon unberührt. Die Ver­trags­partner vereinbaren schon jetzt. die unwirksamen Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die dem mit den unwirksamen Bestimmungen verfolgten wirt­schaftlichen Zweck möglichst nahe kommt.

Copyright by  SAILpoint

 

Home

Copyright © 1999-2001 PCz bei http://Design-Webspace.de & http://Sailp oint.org
Das Forum für den Wassersportler zum Segeln , Chartern , Mitsegeln und Flottillentörns